Umzüge mit Förderung aus Vermittlungsbudget
Ziehen Sie in eine andere Stadt, um nach Arbeitslosigkeit eine Stelle anzutreten? Ist der Umzug aus gesundheitlichen, familiären oder baulichen Gründen vonnöten? Dann stehen Ihnen unter Umständen komplette oder teilweise Förderungen aus dem Vermittlungsbudget zu!
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Info
Mit Wirkung ab 1. Januar 2009 wurde das sogenannte Vermittlungsbudget geschaffen, aus dem die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden kann. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget war bis 31. März 2012 in § 45 SGB III a.F. geregelt, seit dem 1. April 2012 richtet sie sich nach § 44 SGB III.
Es liegt heute im Ermessen der Sachbearbeiter, ob sie als Mobilitätshilfe aus dem Vermittlungsbudget einen Zuschuss zu erforderlichen Umzugskosten gewähren.
Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter über die Ihnen zustehenden Leistungen bei einem Umzug / Wohnungswechsel.
Egal ob Agentur für Arbeit, Jobcenter, Amt für Soziales / Sozialrathaus oder Krankenkassen – wir beraten und unterstützen Sie gerne bei allen Formalitäten.
Wir stellen Ihnen die geforderten Unterlagen zur Verfügung, helfen Ihnen beim Ausfüllen und Übernehmen die komplette Abrechnung mit der jeweiligen Behörde.
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